Recht

Wir stellen Ihnen hier nützliche Hinweise zur Verfügung. Die Themen können sowohl längerfristig als auch auch tagesaktuell sein:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung / Betreuungsrecht
  • Erbrecht

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Eine Broschüre des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg 

".... Keiner von uns weiß, wie lange er in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstständig zu besorgen. Gerade weil
wir diesen Gedanken so gerne verdrängen, sollte jeder frühzeitig sichersellen, dass auch in einem solchen Fall seine Interessen bestmöglich gewahrt werden....
.. Ich kann sie daher nur ermuntern, für den Betreuungsfall vorzusorgen. ...."
Prof. Dr. Ulrich Goll
Justizminister des Landes Baden-Württemberg

Weitere Infos auf  www.justiz-bw.de  

 Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Broschüre mit Vordrucken
(kostenlos)


Anforderung via Email bei:
pressestelle@jum.bwl.de

... § ...

 

Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise


Eine Broschüre des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg 

".... Die ... Broschüre wendet sich gleichermaßen an alle, die im Rahmen des Betreuungsgesetzes mit dem
Personenkreis zu  tun haben, der aus unterschiedlichen nicht mehr für sich selbst sorgen kann und deshalb
der rechtlichen Betreuung  bedarf.  In diese Lage kann jeder von uns kommen. Die Broschüre wendet sich
daher an Jedermann. ...."   
Prof. Dr. Ulrich Goll
Justizminister des Landes Baden-Württemberg
                                      

Weitere Infos auf  www.justiz-bw.de  

 

Das Betreuungsrecht
- praktische Hinweise

Broschüre

Anforderung via Email bei:
pressestelle@jum.bwl.de

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 Das Erbrecht - praktische Hinweise


Eine Broschüre des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg 

Text / Quelle: Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg

Das Erbrecht - praktische Hinweise - Justizministerium informiert mit kostenloser Broschüre - Goll: "Jeder sollte sich
rechtzeitig mit erbrechtlichen Fragen beschäftigen" Datum: 04.11.2007 Kurzbeschreibung: Eine neue kostenlose Broschüre
des baden-württembergischen Justizministeriums soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, sich rechtzeitig
mit den wesentlichen Fragen rund um das Erbrecht zu beschäftigen. „Wenn es um die Auseinandersetzung mit der eigenen
Endlichkeit und damit um erbrechtliche Fragen geht, bestehen naturgemäß häufig innere Widerstände. Jedem von uns ist
bewusst, dass eines Tages unser Leben zu Ende gehen wird, keiner aber weiß, wann genau. In den allermeisten Fällen
geschieht dies bevor Fragen der Vermögensnachfolge überhaupt gestellt worden sind“, sagte Justizminister
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Sonntag in Stuttgart. Mit der Informationsbroschüre „Das Erbrecht - praktische Hinweise“ will
der Justizminister den Menschen einen gut verständlichen Überblick über die gesetzliche Erbfolge verschaffen, die eintritt,
falls ein Erblasser zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat. Zudem wird erläutert, wie man durch Testament oder
Erbvertrag die Vermögensnachfolge ändern und gestalten kann, was es mit dem Pflichtteilsrecht auf sich hat und wie der
Erbe für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Es wird auf Fragen zur Annahme und Ausschlagung der Erbschaft eingegangen
und erklärt, was eine Miterbengemeinschaft bedeutet. Die Broschüre gibt Auskunft darüber, was ein Erbschein ist und wofür
man ihn braucht. Schließlich werden Fragen des ausländischen Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts angesprochen.
Schnell und unvorhersehbar kann man - auch als junger Mensch - eine Krankheit oder einen Unfall erleiden. Wer denkt
nicht manchmal kurz darüber nach, was denn wäre, wenn das Flugzeug abstürzt oder es von einer Reise kein Zurück mehr
gibt? Oftmals verbleibt dann keine Möglichkeit mehr, Regelungen im Hinblick auf das Vererben des eigenen Vermögens zu
treffen. Es sei daher unbedingt zu empfehlen, sich bei Zeiten Gedanken darüber zu machen, ob für die eigene Lebenssituation
die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages sinnvoll sei, rät der Minister. „Wer sich informiert, ist im Vorteil! Anhand
zahlreicher praktischer Beispiele gibt unsere Broschüre Antworten auf die im Erbrecht besonders häufig gestellten Fragen“,
ermunterte Goll, die auch auf der Homepage des Ministeriums verfügbare Broschüre im Internet herunter zu laden oder beim Ministerium als Heft anzufordern. Allerdings könne die Broschüre nicht die auf die persönliche Situation abgestimmte
Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzen. Gerade bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages
komme es sehr auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls an, betonte der Minister.

Weitere Infos auf  www.justiz-bw.de  

 

Das Erbrecht
- praktische Hinweise

 Broschüre

Anforderung via Email bei:
pressestelle@jum.bwl.de

oder als Download (pdf)


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